Häufig gestellte Fragen

Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um der Klimaerklärung beizutreten?

Wichtigster Punkt ist die Benennung konkreter Maßnahmen, durch die Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation zur Reduzierung von Emissionen beiträgt oder in Zukunft beitragen wird. Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre Partner werden.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Beitritt zur Klimaerklärung Köln?

Die Unterzeichner der Klimaerklärung profitieren vom regelmäßigen Austausch untereinander, mit der Stadtverwaltung und den Scientists for Future Köln/Bonn. Die Unterzeichnenden unterstützen sich gegenseitig bei der Problemlösung. Es ist zudem wahrscheinlich, dass Strategien zur Reduktion von THG-Emissionen zu Wettbewerbsvorteilen gegenüber Mitbewerbern ohne dieses Engagement führen werden, weil klimafreundliches Wirtschaften bei Konsumenten wie Geschäftspartnern zunehmend wichtiger wird und sich auch die politischen Rahmenbedingungen in diese Richtung entwickeln.

Was bedeuten Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität?

Klimaneutralität bedeutet, dass menschliche Aktivitäten das Klima nicht beeinflussen und somit keine Nettoeffekte haben. Bei Treibhausgasneutralität besteht ein Gleichgewicht zwischen den ausgestoßenen Mengen an Treibhausgasen wie CO2, Methan, und Lachgas und den durch die Biosphäre oder technische Hilfsmittel absorbierten Mengen dieser Treibhausgase (THG). Treihausgasneutralität ist der bedeutendste Faktor für Klimaneutralität; es müssen aber auch andere anthropogen verursachte Effekte vermieden werden, die zur Erderwärmung beitragen. Dazu gehört auch der Klimaerwärmungseffekt durch Freisetzung von Emissionen in den oberen Luftschichten, der zusätzlich zur Verbrennung von Kerosin im Flugverkehr entsteht. Aus diesem Grund tragen Flüge auch bei Nutzung von klimaneutralen Treibstoffen zur Klimaerwärmung bei.

Deutschland will bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen, ab 2050 sollen die deutschen THG-Emissionen negativ sein. Das bedeutet, dass die deutschen THG-Emissionen bis 2045 auf ein ausgeglichenes Niveau (Netto-Null oder “net zero”) zurückgebracht werden müssen. Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) von 2014 schätzt, dass dann pro Mensch jährlich weniger als eine Tonne CO2e (CO2-Äquivalente) in die Atmosphäre emittiert werden darf (UBA 2014, S. 37/38). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 betrugen die Pro-Kopf-Emissionen in Deutschland 10,8 Tonnen CO2e.

Was sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens?

Das Ziel des Übereinkommens von Paris ist, die globale Erderwärmung auf deutlich unterhalb von 2 Grad, möglichst jedoch auf 1,5 Grad zu begrenzen. Da eine hohe Korrelation zwischen der Konzentration von THG-Gasen und der daraus resultierenden Erwärmung besteht, konnte ein globales Restbudget errechnet werden, das auf nationale Budgets heruntergebrochen wurde. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen beziffert das maximale deutsche Restbudget ab 2022 auf 6,1 Gt (6,1 Milliarden Tonnen), damit der Temperaturanstieg auf 1,75 Grad mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% begrenzt werden kann (SRU 2022). Wenn der Temperaturanstieg mit dieser Wahrscheinlichkeit auf unter 1,5 Grad begrenzt werden soll, beträgt das maximale Restbudget ab 2022 sogar nur noch 2 Gt. Die Beschränkung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad ist technisch machbar, wird jedoch mittlerweile als sozioökonomisch unrealistisch eingeschätzt (Hamburg Climate Futures Outlook ’23). 

Wie können Unternehmen und Organisationen Treibhausgasemissionen bilanzieren?

Unter Treibhausgasen werden alle Gase verstanden, die sich in der Atmosphäre konzentrieren und einen Erwärmungseffekt induzieren (radiative forcing). Im Kontext der Bilanzierung (carbon accounting) werden dazu insbesondere die Gase des Kyoto-Protokolls gezählt. Die wichtigsten Gase sind CO2, Methan und Lachgas. Gerade bei chemischen Prozessen und der Nutzung von Kühlmitteln können aber auch Gase emittiert werden, die bereits bei geringer Freisetzung starke Erwärmungseffekte auslösen.

Die Normierung erfolgt i.d.R. mithilfe sogenannter CO2e und mit Bezug auf den Erwärmungseffekt (Global Warming Potential) über 100 Jahre (a) durch 1 kg CO2 (GWP 100a). Jedem Kyoto-Gas ist ein solcher Faktor zugewiesen, der regelmäßig im Rahmen der Berichte des IPCC und anderer wissenschaftlicher Veröffentlichungen aktualisiert wird. So ist beispielsweise der GWP-Faktor für Methan zwischen 2007 und 2013 von 25 auf 28 kg CO2e pro kg gestiegen. Aus diesem Grund können ältere Programme oder Bilanzen mit veralteten Faktoren rechnen.

Auf Unternehmensebene werden THG-Bilanzen mithilfe weltweit anerkannter Standards bilanziert, wobei das sogenannte “GHG Protocol” der beliebteste Standard ist. Hier wird im ersten Schritt festgelegt, für welche Emissionen sich das Unternehmen verantwortlich zeigt. Im Allgemeinen wird zwischen finanzieller und operationeller Kontrolle unterschieden. Diese Organisationsgrenzen unterscheiden sich also je nach Unternehmenstyp, Sektor und Klimaschutzziel.

Bei der eigentlichen Bilanz sind sämtliche Emissionen einem von 3 sogenannten Scopes zugeordnet. Unter Scope 1 werden alle direkten Emissionen verstanden, die an Standorten oder unter finanzieller Kontrolle des Unternehmens im Berichtsjahr entstanden sind. Diese werden i.d.R. durch die Verbrennung fossiler Energieträger verursacht (z.B. aus Fahrzeugen), können aber auch direkt aus Industrieprozessen stammen. Im Scope 2 werden die THG-Emissionen aus dem Zukauf von Energie bilanziert. Dabei werden dem einkaufenden Unternehmen alle Emissionen aus dem Nettoverbrauch von Strom, Wärme und Kälte angerechnet (die Umwandlungsverluste und Eigenbedarfe von Kraftwerken verbleiben beim eigentlichen Energieerzeuger). Unter Scope 3 werden dann alle restlichen Emissionen verstanden, die entweder im Vorlauf (“Upstream”) oder Nachgang (“Downstream”) der Wertschöpfungskette entstehen. Die Scope-3-Emissionen eines Unternehmens sind also stets die Scope-1- und 2-Emissionen anderer Akteure (inkl. der eigenen Mitarbeiter und Endkunden). Die Berechnung von insbesondere Scope-1- und 2-Emissionen ist nicht kompliziert. Zunächst werden die physischen Verbräuche bestimmt, wie etwa der Strom- und Benzinverbrauch. Diese werden dann mit sogenannten Intensitätsfaktoren multipliziert, um den THG-Effekt in CO2e zu bestimmen. Es gibt eine Reihe veröffentlichter Intensitätsfaktoren, die auch komplexere Vorgänge wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beinhalten. Neben professionellen Anbietern gibt es zudem auch kostenlose Rechner, die bei der Bilanzierung helfen (beispielsweise “Ecocockpit” der Effizienzagentur NRW: https://ecocockpit.de/). Liegen entsprechende Daten nicht direkt vor, können diese über verwandte Daten (z.B. Preise und Daten aus dem Einkauf) und Annahmen abgeschätzt oder sogar mit Begründung nicht berichtet werden (cut-off). Die Standards des GHG-Protocols und insbesondere die darin enthaltenen Regeln bester Praxis sind hierbei sehr hilfreich: https://ghgprotocol.org/sites/default/files/standards/ghg-protocol-revised.pdf (S.7).

Wie werden Treibhausgasemissionen für die Stadt Köln bilanziert?

Das Fachgutachten “Köln Klimaneutral 2035”  konkretisiert das Klimaneutralitätsziel und den Weg dahin. Klimaneutralität ist hier als Treibhausgasneutralität zu verstehen. Grundsätzlich kann der Kölner Weg zur Treibhausgasneutralität als ein Herunterbrechen der deutschen Ziele auf Köln verstanden werden, wobei die Netto-Treibhausgasneutralität bereits 2035 erreicht werden soll. Die dann noch verbleibenden Pro-Kopf-Emissionen in Köln sollen bei deutlich unter einer Tonne CO2e liegen. Um die Erreichung des 1,5- bzw. 1,75-Grad-Ziel nicht zu gefährden, steht Köln im Bezugsjahr 2020 noch ein CO2-Restbudget von 51,7 Tonnen CO2 pro Einwohner*in (EW) bzw. 81,2 Tonnen CO2 pro EW zur Verfügung. Bei aktuellen Emissionen von circa 8,5 Tonnen CO2e pro EW wäre das Budget also bereits nach 6 bis 10 Jahren aufgebraucht.

Das Fachgutachten “Köln Klimaneutral 2035” empfiehlt deshalb folgende Reduktionspfade bis 2035 auf dem Weg zur Klimaneutralität (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=903604&type=do):

  • Private Haushalte senken ihre THG-Emissionen gegenüber 2018 um 94%.
  • Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mindern um 93%.
  • Die Industrie reduziert ihre THG-Emissionen um 92%. 
  • Kommunale Einrichtungen senken um 93%.
  • Die THG-Emissionen im Verkehr werden um 86% reduziert. 

Wie können Unternehmen und Organisationen zur Kölner Klimaneutralität beitragen?

Die Partner der Klimaerklärung Köln verpflichten sich, das Klimaneutralitätsziel der Stadt mit eigenen Maßnahmen zum Klimaschutz zu unterstützen. Nur eine absolute und nachprüfbare Emissionsreduktion der Organisation ist auch (öffentlich) glaubwürdig. Die Klimaerklärung konzentriert sich dabei auf Maßnahmen im Stadtgebiet. Maßnahmen mit Wirkung über die Stadtgrenze hinaus und im Produktportfolio sind jedoch gewünscht. Solche Maßnahmen, ebenso wie eine Reduktion durch Kompensationsmaßnahmen, können jedoch nicht auf das Neutralitätsziel der Stadt angerechnet werden – auch wenn sie wichtig sind.

Hinsichtlich der Bilanzgrenzen für die Stadt Köln betrifft die Klimaerklärung insbesondere Maßnahmen zur Reduktion direkter Emissionen an den Standorten innerhalb der Stadtgrenzen (Scope 1 aus z.B. Fahrzeugen, Heizkesseln) sowie indirekter Emissionen aus dem Ankauf von Strom, Wärme und Kälte von städtischen Betrieben. Mit Blick auf Emissionsminderungen in der eigenen Wertschöpfungskette (Scope 3) sind insbesondere Maßnahmen effektiv, welche die THG-Emissionen der eigenen Mitarbeiter und Geschäftspartner reduzieren. Die Förderung von Fahrrädern oder Ladestationen für E-Fahrzeuge können beispielsweise das Treibhausgasinventar der Stadt positiv beeinflussen.

Was bedeutet Kompensation von Treibhausgasemissionen?

Auf dem freien Markt sind sogenannte Klimaschutzzertifikate (Emissionsminderungs-Gutschriften) verfügbar. Diese können erworben werden, um unvermeidbare oder nicht mehr reduzierbare THG-Emissionen innerhalb der eigenen Organisationsgrenzen auszugleichen. Ein Unternehmen kann diese also nutzen, um zumindest rechnerisch als “treibhausgasneutral” zu gelten.

Nicht alle am Markt erhältlichen Zertifikate sind dabei gleichwertig. Insbesondere die Zertifizierung von Schutzprojekten für Wälder und Moore ist in den letzten Jahren in die Kritik geraten, weil die versprochene Wirkung überschätzt worden ist. 

Deshalb sollten Unternehmen und Organisationen auf die Qualität der Zertifikate achten. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind:

  • Zusätzlichkeit:
    Finanzierte Projekte zur Reduktion, Vermeidung oder Speicherung von THG-Emissionen müssen gewährleisten, dass diese nicht ohnehin zustande gekommen wären.
  • Permanenz:
    Die Projekte müssen sicherstellen, dass die Effekte dauerhaft sind oder Ausfallrisiken von Beginn an berücksichtigt und eingepreist sind.
  • Verifizierung:
    Die Effekte der Klimaschutzprojekte werden mit verlässlichen Methoden bestimmt sowie extern geprüft und verifiziert. 
  • Haftbarkeit:
    Ambitionierte Anbieter von Zertifikaten haften, wenn die versprochenen Minderungseffekte nicht eintreten. 
  • Vermeidung von Doppelzählung:
    Seriöse Anbieter gewährleisten durch Dokumentation und Registrierung der Projekte, dass keine Minderungseffekte mehreren Akteuren gleichzeitig angerechnet werden.

Die Qualität von Anbietern kann mithilfe von Labeln identifiziert werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt zudem die Nutzung von “The Gold Standard” (https://www.goldstandard.org/). Projekte, die hier registriert sind, müssen i.d.R. die obigen Kriterien erfüllen. Für eine weitere Beschäftigung mit dem Thema sei außerdem an dieser Stelle auf den UBA-Ratgeber zum Thema verwiesen: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/ratgeber_freiwillige_co2_kompensation_final_internet.pdf.

Gibt es Alternativen zur Kompensation von Treibhausgasemissionen?

Die Verwendung von Klimaschutzzertifikaten geht mit einem Reputationsrisiko einher. Bei einem derart rasant wachsenden und diversen Markt können auch Experten nicht immer gewährleisten, dass die versprochenen Minderungseffekte garantiert eintreten. Ein Ausfall dieser Effekte, oder sogar betrügerisches Handeln auf Seiten der Anbieter, kann deshalb die eigenen Klimaschutzbemühungen in der Öffentlichkeit in Frage stellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Unternehmen behauptet, Klima- oder Treibhausgasneutralität bereits erreicht zu haben. Die Alternative zum Kauf von Zertifikaten ist die Förderung und Finanzierung von Klimaschutzprojekten ohne Anrechnung der Minderungseffekte auf die eigene Bilanz, aber mithilfe eines internen CO2-Preises. Diese Minderungseffekte können als contribution claim beworben werden. Ein aktuelles Konzeptpapier der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima und des Wuppertal Instituts definiert dies wie folgt:

„Der Contribution-claim-Ansatz befähigt Unternehmen und andere Organisationen dazu, ihre Aktivitäten mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen und verantwortungsvoll zur Umsetzung des globalen Netto-Null-Ziels beizutragen. Voraussetzung sind dabei zunächst ambitionierte Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion eigener Emissionen. Nicht vermeidbare Restemissionen werden mit einem internen CO2-Preis versehen. Auf dieser Grundlage werden qualitativ hochwertige – idealerweise transformative – Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette finanziert.“ (https://allianz-entwicklung-klima.de/wp-content/uploads/2023/05/2305_Konzeptpapier_CC-1.pdf)

Wie steht die Klimaerklärung Köln zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs)?

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (sustainable development goals ;SDGs, 17 Ziele – Vereinte Nationen – Regionales Informationszentrum für Westeuropa) werden von vielen Organisationen als hilfreich angesehen, um eine fundierte, umfassende Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Im Zentrum unserer Arbeit für die Klimaerklärung Köln stehen die SDGs nicht. Gleichwohl sehen wir sie als zentral an, um auch die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Folgen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise angemessen zu berücksichtigen.

Eine Orientierungshilfe mit praxistauglichen Werkzeugen zur Bilanzierung und Festlegung von Treibhausgas-Reduktionspfaden wird in Kürze veröffentlicht.