Köln Klimaneutral 2035

Mit Beschluss vom 24. Juni 2021 hat die Stadt Köln sich das politische Ziel gesetzt, bis 2035 gesamtstädtisch klimaneutral zu werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren Treibhausgas-Emittenten inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets bis 2035 nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können. Mit Beschluss der Strategie Klimaneutrales Köln wird dieses Ziel und der Weg dorthin konkretisiert.

Im Folgenden werden einige Begrifflichkeiten und Hintergründe erläutert, um dieses Ziel und dessen Bedeutung einordnen zu können.

Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität

Klimaneutralität bedeutet, dass menschliche Aktivitäten keine Nettoeffekte auf das Klima haben. Treibhausgasneutralität bedeutet ein Gleichgewicht zwischen ausgestoßenen Mengen an Treibhausgasen wie CO2, Methan, und Lachgas und durch die Biosphäre oder technische Hilfsmittel absorbierte Mengen dieser Treibhausgase. Um Klimaneutralität zu erreichen, muss nicht nur globale Treihausgasneutralität erreicht werden, sondern auch eine Neutralisierung anderer Effekte wie z.B. der Albedoveränderung gegeben sein.

Deutschland will bis 2045 netto treibhausgasneutral werden, ab 2050 sollen die deutschen THG-Emissionen negativ sein. Das bedeutet, dass die deutschen THG-Emissionen bis 2045 auf ein ausgeglichenes Niveau zurückgebracht werden müssen. Eine Studie des Umweltbundesamts (UBA) von 2014 schätzt dieses Niveau auf weniger als eine Tonne
CO2-Äquivalent pro Mensch pro Jahr
(UBA 2014, S. 37/38). Im Jahr 2022 betrügen die Pro-Kopf-Emissionen in Deutschland immer noch 10,8 CO2-Äquivalent.

Das Ziel des Übereinkommens von Paris ist, die globale Erderwärmung auf deutlich unterhalb 2 Grad, möglichst jedoch auf 1,5 Grad zu begrenzen, um die negativen Auswirkungen für die Menschheit und die Biosphäre im Allgemeinen zu begrenzen. Dafür ist nicht nur Treibhausgasneutralität wichtig, sondern es ist entscheidend, eine Gesamtmenge an Treibhausgasen in der Atmosphäre nicht zu überschreiten. Daraus ergibt sich ein Restbudget an THG-Emissionen, die noch ausgestoßen werden dürfen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen beziffert das maximale deutsche Restbudget ab 2022 auf 6,1 Gt, damit der Temperaturanstieg auf 1,75 Grad mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% begrenzt werden kann (SRU 2022). Soll der Temperaturanstieg unter 1,5 Grad mit einer Wahrscheinlichkeit von 67% bleiben, beläuft sich das maximale Restbudget ab 2022 sogar nur noch auf 2 Gt. Die Beschränkung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad ist
technisch machbar, wird jedoch mittlerweile als sozioökonomisch unrealistisch eingeschätzt
(Hamburg Climate Futures Outlook ’23).

Treibhausgasemissionen auf Kölner Stadtgebiet

Das der Strategie Klimaneutrales Köln zugrundeliegende Fachgutachten “Köln Klimaneutral 2035” (Band 1, Band 2, Band 3) konkretisiert das Klimaneutralitätsziel und den Weg dahin. Es macht deutlich, dass Klimaneutralität als Treibhausgasneutralität zu verstehen ist. Im Wesentlichen kann der Kölner Weg zur Treibhausgasneutralität als ein Herunterbrechen der deutschen Ziele auf Köln verstanden werden, wobei die Netto-Treibhausgasneutralität bereits 2035 erreicht werden soll. Die dann noch verbleibenden Pro-Kopf-Emissionen in Köln sollen bei deutlich unter einer Tonne CO2-Äquivalent liegen.

Aus der Zahl der Kölner Einwohnerinnen kann auch ein Restbudget für Köln abgeleitet werden. Um die Erreichung des 1,5- bzw. 1,75-Grad-Ziel nicht zu gefährden, steht Köln im Bezugsjahr 2020 noch ein Restbudget von 51,7 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohnerin bzw. 81,2 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner*in zur Verfügung, siehe Fachgutachten
„Köln Klimaneutral 2035“, Band 1, Kapitel 2
.

Für die Ermittlung der aktuellen Kölner THG-Emissionen und die Ableitung von Restbudgets muss eine Bilanzierungsmethodik festgelegt werden. Die THG-Emissionen in Köln werden der BISKO-Systematik folgend ermittelt und bilanziert. Diese sieht eine endenergiebasierte Territorialbilanz vor. Dies bedeutet, dass alle im betrachteten Territorium anfallenden
Endenergieverbräuche mit berücksichtigt werden (z.B. am Hauszähler gemessener Energieverbrauch). Nicht berücksichtigt werden direkte Emissionen außerhalb des Energiebereichs (z.B. aus der Landwirtschaft). Die BISKO-Systematik ist noch nicht abgeschlossen, und es bestehen Vorschläge zur Erweiterung des Bilanzierungsrahmens, etwa zur Erfassung nicht-energetischer Emissionen aus Industrieprozessen (UBA 2020).

Wie das Fachgutachten hervorhebt, beziehen sich die ausgewiesen Restbudgets aufgrund der in Köln eingesetzten Bilanzierungsmethodik nur auf energetische Emissionen.

Einflussmöglichkeiten der Kommune

Das Fachgutachten schlüsselt auf, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt auf die Reduzierung der Kölner THG-Emissionen hat, siehe Band 1: Köln klimaneutral 2035 – Fachgutachten, Kapitel 6. Etwa die Hälfte der Kölner THG-Emissionen kann die Stadt durch eigenes Handeln und regulatorische Maßnahmen beeinflussen, für die andere Hälfte kann die Stadt nur beraten und motivieren. Somit ist es erforderlich, dass alle Kölner Organisationen, Unternehmen und Bürger*innen entsprechende Anstrengungen unternehmen, um eine Paris-konforme gesamtstädtische Treibhausgasneutralität zu erreichen.